Was macht ein Notar?
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, übt also nicht gewerbliche, sondern „hoheitliche“ Tätigkeit aus. Er vertritt dabei nicht (wie ein Rechtsanwalt) einseitig die Interessen „seines“ Mandanten, sondern ist Sachwalter aller Beteiligten bei der Suche nach einer rechtlich korrekten, sicheren, im Geben und Nehmen ausgewogenen und menschlich passenden Lösung.
Der Gesetzgeber hat bei bestimmten Rechtsgeschäften vorgeschrieben, dass sie wirksam nur durch Beurkundung oder Beglaubigung vor einem Notar vorgenommen werden können. Es handelt sich dabei typischerweise um Vorgänge von besonderer Bedeutung im Leben des einzelnen, bei denen Schutz vor Übereilung, die korrekte Formulierung des Willens der Beteiligten, die Klärung offener Punkte und der Schutz vor ungesicherten Vorleistungen besonders wichtig sind:
- Erwerb und Veräußerung von Immobilien,
- Grundschuld- und Hypothekenbestellungen
- Bestellung von Dienstbarkeiten
- Testamente und Erbverträge
- Erbscheinanträge
- Überlassungen von Immobilien,
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Erbbaurechtsverträge
- Begründung und Verkauf von Wohnungseigentum
- Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Bauträgerverträge
- Eheverträge
- Adoptionsanträge,
- Gründungen von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG etc.)
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen
- Handelsregisterangelegenheiten
- Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen
- Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen etc.
- Unterschriftsbeglaubigungen