Rechtsanwalt

Als erfahrener Rechtsanwalt und Notar berät und vertritt Sie Oliver Galling mit Fachwissen, Einfühlungsvermögen und dem Blick für nachhaltige Lösungen – insbesondere in rechtlich und emotional anspruchsvollen Bereichen wie dem Erbrecht, dem Grundstücks- und Immobilienrecht sowie dem Höferecht.

Erbrecht – rechtzeitig vorsorgen, Streit vermeiden

Im Erbrecht begleiten wir Sie sowohl vor als auch nach einem Erbfall umfassend. Unser Ziel ist es, klare, faire und rechtssichere Regelungen zu schaffen – damit familiäre Konflikte gar nicht erst entstehen.

Unsere Leistungen im Erbrecht:

Vor dem Erbfall:

  • Gestaltung individueller Testamente und Erbverträge
  • Entwicklung spezieller Testamentformen (z. B. Behinderten-, Geschiedenen- oder Patchworktestamente)

  • Strategien zur Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
  • Gestaltung von lebzeitigen Schenkungen

Nach dem Erbfall:

  • Vertretung bei Nachlassauseinandersetzungen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen

  • Auslegung und Anfechtung von Testamenten

  • Begleitung im Erbscheinsverfahren

  • Beratung von Erbengemeinschaften

  • Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung
  • Erbenermittlung und steuerliche Begleitung (in Kooperation mit erfahrenen Steuerberatern)

Immobilienrecht – rechtssicher kaufen, verkaufen, gestalten

Im Immobilienrecht begleiten wir Privatpersonen, Unternehmen und Familien bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um Haus, Grundstück und Wohnung. Wir gestalten Verträge, prüfen Risiken und vertreten Ihre Interessen – außergerichtlich wie auch im Streitfall.

Unsere Tätigkeitsfelder im Immobilienrecht:

  • Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Wohnungen
  • Übertragungen im Familienkreis (z. B. Schenkungen)
  • Erbbaurechte und Gestaltungen im Wohnungseigentumsrecht
  • Gewerbeimmobilien und gewerbliches Mietrecht
  • Grundpfandrechte (z. B. Grundschulden, Hypotheken)
  • Nachbarrechtliche Konflikte
  • Maklerrechtliche Fragestellungen
  • Schadensersatz bei gescheiterten Immobilientransaktionen

Auch im Bereich der steuerlichen Gestaltung arbeiten wir eng mit einem erfahrenen Steuerberater zusammen.

Höferecht – Generationen gerecht begleiten

Das Höferecht betrifft die Übergabe und Vererbung landwirtschaftlicher Betriebe nach der in Norddeutschland geltenden Höfeordnung. Es handelt sich um ein spezielles Erbrecht, bei dem der Hof als Einheit erhalten bleibt und bevorzugt an einen sogenannten Hofeserben übergeht. Weichende Erben erhalten in der Regel Abfindungen.

  • Gestaltung und Prüfung von Höfeübergabeverträgen
  • Beratung zur Eintragung in die Höferolle
  • Unterstützung bei familiären Lösungen zur Hofübergabe
  • Vertretung in landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren
  • Klärung von Nachabfindungsansprüchen und Nutzungskonflikten

Unser Anliegen ist es, eine gerechte und zukunftsfähige Lösung für alle Beteiligten zu finden – idealerweise im offenen Dialog innerhalb der Familie. Sollte dennoch ein Streit entstehen, vertreten wir Sie auch im gerichtlichen Verfahren.


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Vereinbaren Sie gern einen Termin – telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserer Kanzlei in Herford.